Rat, Wahlen, Ortsrecht
Informationen erhalten Sie auch bei:
Wolfgang Reiners
Leiter Fachbereich I und
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Rathaus, 1. OG Zimmer Nr.: 109
05453/910 35
05453/910 88 35
reiners@recke.de
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Hier finden Sie die Mitglieder des Kreistages des Kreises Steinfurt
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Korruptionsbekämpfungsgesetz
Zum 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung eines landesweiten Vergaberegisters mit entsprechenden Anzeigepflichten auch für Kommunen sowie Transparenzregelungen mit entsprechenden Veröffentlichungspflichten sowohl seitens der Ratsmitglieder als auch der Bürgermeister. In § 17 des o. a. Gesetzes ist geregelt, dass u. a. Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger (stimmberechtigte) gem. § 58 Abs. 3 GO NRW gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten schriftlich Auskunft zu geben haben über
den ausgeübten Beruf und Beraterverträge;
die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes;
die Mitglieder in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 12 Landesorganisationsgesetz genannten Behörden und Einrichtungen;
die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen;
die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Angaben der nach dem Gesetz verpflichteten Personen können unter dem Bürger-/Ratsinfosystem (siehe links im Menü) eingesehen werden.
Die Gemeinde Recke übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen.