Briefwahlantrag für die Bundestagswahl 2025
Briefwahlantrag
Die Briefwahl muss schriftlich beantragt werden, entweder online oder per Post. Einen Wahlscheinantrag gibt es auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Alternativ bietet die Gemeinde Recke einen Online-Wahlschein unter:
Wahlschein beantragen an.
Außerdem ist auf jedem Wahlbenachrichtigungsbrief ein QR-Code aufgedruckt. Dieser lässt sich mit dem Smartphone scannen und man wird direkt zum personalisierten Online-Wahlschein weitergeleitet.
Folgende Wahlen stehen aktuell an:
Bundestagswahl am 23.02.2025
verfügbar ab jetzt
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS (Briefwahlunterlagen)
für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind -
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die nachfolgenden Hinweise sorgfältig und vollständig durch und füllen Sie den Antrag nur aus, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl wählen wollen.
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 versandt werden können, da erst nach dem bis Ende Januar gesetzlich terminierten Vorschlags- und Aufstellungsverfahren die Stimmzettel durch den Druckdienstleister gedruckt werden. Sobald diese der Gemeinde vorliegen, können Briefwahlunterlagen ausgegeben bzw. versendet werden!
Sie haben voraussichtlich ab dem 08. Februar 2025 zu den u. g. Öffnungszeiten die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben.
Das Wahlbüro im Rathaus ist
- Sa 08.02.2025 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
- Mo 10.02.2025 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Di 11.02.2025 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Mi 12.02.2025 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Do 13.02.2025 08:00 Uhr – 19:00 Uhr
- Fr 14.02.2025 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
- Sa 15.02.2025 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
- Mo 17.02.2025 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Di 18.02.2025 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Mi 19.02.2025 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Do 20.02.2025 08:00 Uhr – 19:00 Uhr
- Fr 21.02.2025 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
geöffnet.
Sie finden den das Wahlbüro im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 28, 49509 Recke.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an Ihre - in der Wahlbenachrichtigung angebenden Wohnadresse - versendet. (Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Briefkasten hinreichend mit Ihrem Namen beschriftet ist). Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte "Versand soll an alternative Anschrift erfolgen" und geben Sie diese Adresse vollständig (mit ggf. zusätzlichen Namen lt. Briefkastenbeschriftung (c/o), Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) im Online-Formular an.
Gemäß § 27 Absatz 4 Bundestagswahlordnung können Wahlscheine bis zum 21. Februar 2025 15.00 Uhr beantragt werden: Über dieses Online-Formular ist dies nur bis zum 19. Februar 2025, 14 Uhr, möglich.
Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten, reklamieren Sie dies bitte bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025 in der Zeit von 8.00 Uhr -12.00 Uhr beim Wahlbüro. Danach können keine neuen Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Auch im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt! Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr, eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.
Ihre Daten werden gegen Kenntnisnahme von Dritten durch eine elektronische Verschlüsselung geschützt.