Auskünfte aus dem Melderegister

Die Meldebehörde darf Auskunft über einzelne bestimmte Einwohner (einfache Melderegisterauskunft) erteilen.

Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im Bürgerservice oder formlos schriftlich beantragt werden.

Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.

In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind § 6 MG NW (Meldegeheimnis) und § 7 MG NW (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Auskunft über Vor- und Familiennamen
  • akademische Grade
  • Anschriften

Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht ( z.B. durch Schuldtitel), darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden; diese umfasst zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft die Auskunft über

  • Auskunft über Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Sterbetag und -ort

Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als 5 Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.

Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes). Dadurch sind Gruppenauskünfte nur für eng begrenzte Verwendungszwecke möglich.

Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Es kann daher hierüber keine Auskunft erteilt werden.



Ansprechpartner:

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05453/910 - 11
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