Hilfe für Asylbewerber nach AsylbLG

Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte müssen der Gemeinde Recke zugewiesen sein und sich hier aufhalten.



Rechtsgrundlage:

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Ansprechpartner:

05453/910 - 22
05453/910 - 11