Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der Lärmsituation u. a. an Hauptverkehrsstraßen vor. Die Ergebnisse der 4. Runde zur Lärmaktionsplanung wurden dem Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt und Sport am 21.09.2023 vorgestellt. Der „Umgebungslärm“ im Sinne der Richtlinie und des BImSchG wird anhand von belästigenden und gesundheitsschädlichen Geräuschen im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, gemessen. In Recke ist die Hauptstraße, Landesstraße L599 zwischen Poststraße im Norden und dem Anschluss an die Mettinger Straße im Süden betroffen.