Zugangsregelung für das Rathaus

Veröffentlicht am: 05.01.2022

Neue Regelungen ab dem 10.01.2022

Für die Besucher/innen des Rathauses der Gemeinde Recke gelten ab Montag, den 10.01.2022 neue Zugangsregelungen. Für den Zugang ist erforderlich:

  

   

  • Vorlage eines gültigen Nachweises der 3G (geimpft, genesen, getestet) in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Bundespersonalausweis)

   

Für den Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses gilt: Es muss sich mindestens um einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR Test nicht älter als 48 Stunden, handeln. Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen für Schülerinnen und Schüler. Kinder unter 6 Jahren sind ebenfalls von der Nachweispflicht ausgenommen.

Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske.

Beim Betreten des Rathauses müssen sich die Besucher/innen unaufgefordert bei der Auskunft im Eingangsbereich melden und den o.g. Nachweis vorlegen.

 
Rathaus