Zugangsregelung für das Rathaus
Neue Regelungen ab dem 10.01.2022
Für die Besucher/innen des Rathauses der Gemeinde Recke gelten ab Montag, den 10.01.2022 neue Zugangsregelungen. Für den Zugang ist erforderlich:
- vorherige Terminvereinbarung (für das Bürgerbüro, Standesamt, Sozialamt und die Wohngeldstelle besteht die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung - die übrigen Mitarbeiter/innen sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar)
Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen kann ohne Terminvergabe erfolgen.
- Vorlage eines gültigen Nachweises der 3G (geimpft, genesen, getestet) in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Bundespersonalausweis)
Für den Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses gilt: Es muss sich mindestens um einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR Test nicht älter als 48 Stunden, handeln. Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen für Schülerinnen und Schüler. Kinder unter 6 Jahren sind ebenfalls von der Nachweispflicht ausgenommen.
Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske.
Beim Betreten des Rathauses müssen sich die Besucher/innen unaufgefordert bei der Auskunft im Eingangsbereich melden und den o.g. Nachweis vorlegen.
