Arbeitslosengeld II
Bei der Leistung nach dem SGB II handelt es sich um das so genannte Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes und um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 (bzw. 67) Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für weitere Auskünfte die Persönlichen Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Buchstaben A - F Frau Schulze-Feldmann
Buchstaben G - R Frau Maier
Buchstaben S - Z Frau Steinkamp
Ansprechpartner: