Fischereischein

Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.



Ansprechpartner:

05453/910 - 24
05453/910 - 11
05453/910 - 23
05453/910 - 11
05453/910 - 71
05453/910 - 11