Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer, die gleichzeitig eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt.

Gewerbesteuerpflichtig ist die Unternehmerin oder der Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind hingegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die sog. freien Berufe sowie die kraft Gesetzes befreiten Unternehmen. Der Gewerbeertrag auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens stellt die Bemessungsgrundlage dar. Unter Berücksichtigung von bestimmen Hinzurechnungen und Kürzungen sowie von Freibeträgen ermittelt das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag, den es in Form eines Steuermessbescheides an den Steuerpflichtigen/die Gemeinde bekannt gibt.

Auf diesen Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den örtlichen Hebesatz an, woraus sich schließlich die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt. Für das laufende Jahr zieht die Gemeinde den Gewerbetreibenden i. d .R. zu Vorauszahlungen auf der Basis der letzten Festsetzung heran.



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Ansprechpartner:

05453/910 - 40
05453/910 - 11
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05453/910 - 11