Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden können. Verfügen jedoch die Unterhaltspflichtigen über ein jährliches Einkommen ab 100.000 EUR, dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Wer kann Leistungen nach diesem Grundsicherungsgesetz erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  1. das 65. Lebensjahr vollendet bzw. die Altersgrenze erreicht haben oder
  2. das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind

Grundsicherungsleistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Dabei ist das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten/Partners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft zu berücksichtigen.

Die nachfolgenden Mitarbeiter/innen sind zuständig für Hilfesuchende mit den Anfangsbuchstaben des Namens:

Buchstaben A - L Frau Schulze-Feldmann 

Buchstaben M - Z Frau Steinkamp



Ansprechpartner:

05453/910 - 15
05453/910 - 11
05453/910 - 85
05453/910 - 11