Haushalt
Der Haushalt ist das Planungswerk für alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Kommune im Haushaltsjahr. Er dient zur Planung, Information sowie Kontrolle und ist Handlungsgrundlage für die Gemeindeverwaltung.
Grundlage des Haushalts ist die kommunale Selbstverwaltung, zu der als wesentlicher Teil die Finanzhoheit gerechnet wird. Da der Haushalt eine Selbstverwaltugsangelegenheit ist, unterliegt er lediglich der Rechtsaufsicht – mit einigen Ausnahmen. Die konkreten Vorschriften zum Kommunalhaushalt finden sich in der Gemeindeordnung NRW und in der Kommunalen Haushaltsverordung NRW.
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.
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