Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den örtlichen Aufwandssteuern. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengeset für das Land Nordrhein-Westfalen, auf dessen Grundlage die Gemeinde eine Hundesteuersatzung verabschiedet.
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.