Schwerbehindertenausweis
Auf Antrag betroffener Personen wird das Vorliegen und der Grad einer Behinderung festgestellt und entsprechende Ausweise ab 1.1.2008 durch den Kreis Steinfurt ausgestellt. Diese Feststellung durch die Kreisverwaltung ist Voraussetzung für Ausgleichsleistungen der Nachteile, die schwerbehinderte Menschen gegenüber Gesunden haben und die andere Stellen gewähren:
- Arbeitsplatzsicherung
- Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Sonstige Nachteilausgleiche,
- z. B Steuerermäßigung, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Parkerleichterung, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigung bei den Telefongebühren, verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.).
Erstanträge
Ausgabe und Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zur erstmaligen Feststellung bzw. Neufeststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines Ausweises durch den Kreis Steinfurt.
Verlängerungsanträge
Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen, ggf. Weiterleitung von Anträgen an den Kreis Steinfurt.
Der Ausweis kann von der Gemeinde Recke verlängert werden, sofern ein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis noch frei ist. Ist dieses nicht der Fall, wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Steinfurt abgegeben. In diesem Fall ist ein Lichtbild erforderlich.