Sterbefallanzeigen

Sterbefälle sind beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies geschieht in der Regel durch ein Bestattungsinstitut. Das Bestattungsinstitut regelt alle erforderlichen Formalitäten und ist damit vertraut, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls jeweils notwendig sind.

Sterbefälle müssen spätestens an dem, dem Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.



Ansprechpartner:

05453/910 - 22
05453/910 - 11