Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Kläranlagen, die Schmutzwasser bis zu 8 m³ pro Tag bzw. bis zu 50 Einwohnern reinigen können. Sie bestehen aus einer mechanischen und einer biologischen Reinigungsstufe.
Technische Regelwerke für Bau, Betrieb und Wartung sind die DIN EN 12566 und DIN 4261. Für serienmäßig hergestellte Anlagen werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) erteilt. Einbau, Betrieb und Wartung haben nach den entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und den Festlegungen in den wasserrechtlichen Bescheiden zu erfolgen.

Für die Wartung der Kleinkläranlage (je nach Anlagenart ein- bis dreimal pro Jahr) ist ein Wartungsvertrag mit einem fachkundigen Betrieb erforderlich.

Die Klärschlammentsorgung wird durch die jeweilige Stadt/Gemeinde entsprechend der Entwässerungssatzung durchgeführt.



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Ansprechpartner:

05453/910 - 51
05453/910 - 88 51