Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen sind Kläranlagen, die Schmutzwasser bis zu 8 m³ pro Tag bzw. bis zu 50 Einwohnern reinigen können. Sie bestehen aus einer mechanischen und einer biologischen Reinigungsstufe.
Technische Regelwerke für Bau, Betrieb und Wartung sind die DIN EN 12566 und DIN 4261. Für serienmäßig hergestellte Anlagen werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) erteilt. Einbau, Betrieb und Wartung haben nach den entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und den Festlegungen in den wasserrechtlichen Bescheiden zu erfolgen.
Für die Wartung der Kleinkläranlage (je nach Anlagenart ein- bis dreimal pro Jahr) ist ein Wartungsvertrag mit einem fachkundigen Betrieb erforderlich.
Die Klärschlammentsorgung wird durch die jeweilige Stadt/Gemeinde entsprechend der Entwässerungssatzung durchgeführt.