Abmeldung / vorübergehende Stilllegung von Kraftfahrzeugen

Sie möchten Ihren Pkw oder Ihr Motorrad außer Betrieb nehmen.

notwendige Unterlagen: 

  • Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung, Teil I)
  • Fahrzeugbrief (neu: Zulassungbescheinigung, Teil II)
  • Kennzeichen (Nummernschilder)

Für die endgültige Stilllegung von Kraftfahrzeugen und in sonstigen Angelegenheiten bei der Zulassung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Steinfurt zuständig.



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Ansprechpartner:

05453/910 - 24
05453/910 - 88 24
05453/910 - 23
05453/910 - 88 23