Abmeldung / vorübergehende Stilllegung von Kraftfahrzeugen
Sie möchten Ihren Pkw oder Ihr Motorrad außer Betrieb nehmen.
notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung, Teil I)
- Fahrzeugbrief (neu: Zulassungbescheinigung, Teil II)
- Kennzeichen (Nummernschilder)
Für die endgültige Stilllegung von Kraftfahrzeugen und in sonstigen Angelegenheiten bei der Zulassung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.
Ansprechpartner: