Abmeldung / vorübergehende Stilllegung von Kraftfahrzeugen
Sie möchten Ihren Pkw oder Ihr Motorrad außer Betrieb nehmen.
notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung, Teil I)
- Fahrzeugbrief (neu: Zulassungbescheinigung, Teil II)
- Kennzeichen (Nummernschilder)
Für die endgültige Stilllegung von Kraftfahrzeugen und in sonstigen Angelegenheiten bei der Zulassung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Steinfurt zuständig.
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.
Ansprechpartner: