Aufenthaltsbescheinigung

Aufenthaltsbescheinigungen für andere Behörden (z.B. Standesämter) enthalten Angaben zur Person des Antragstellers, wie

  • Name

  • Geburtstag und -ort

  • Familienstand

  • Adresse

  • Aufenthaltszeiten.



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Rechtsgrundlage:

Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner:

05453/910 - 24
05453/910 - 88 24
05453/910 - 23
05453/910 - 88 23