Denkmalschutz
Die Gemeinde Recke ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für die Bau- und Bodendenkmäler.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:
Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
Führen der Denkmalliste
Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.