Eheschließung
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.
Sie sollten sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt.
Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Recke wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Recke heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns Ihre Unterlagen übersenden.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung:
- Personalausweis / Pass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (falls Recke nicht Ihr Geburtsort ist; erhältlich im Standesamt Ihres Geburtsortes)
- Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Religion (falls Recke nicht Ihr Wohnort ist; erhältlich im Meldeamt Ihres Wohnortes)
- ggfs. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (falls Sie nicht vorher in Recke geheiratet haben; erhältlich im Standesamt Ihres Eheschließungsortes)
- ggfs. Geburtsurkunden der Kinder (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes Ihrer Kinder)
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich sind.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.