Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundeszentralregister ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der Sie eine Wohnung gemeldet haben. Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
Das Führungszeugnis können Sie entweder durch persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragen. Bei schriftlicher Beantragung muss die Unterschrift von der Meldebehörde oder einem Notar beglaubigt sein.
Es gibt Führungszeugnisse für behördliche (Belegart O) und private (Belegart N) Zwecke. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen. Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, klicken Sie bitte hier.
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