Führungszeugnis

Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundeszentralregister ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der Sie eine Wohnung gemeldet haben. Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.

Das Führungszeugnis können Sie entweder durch persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragen. Bei schriftlicher Beantragung muss die Unterschrift von der Meldebehörde oder einem Notar beglaubigt sein.

Es gibt Führungszeugnisse für behördliche (Belegart O) und private (Belegart N) Zwecke. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden.

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen. Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Um einen Antrag online stellen zu können, klicken Sie bitte hier.



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Ansprechpartner:

05453/910 - 24
05453/910 - 88 24
05453/910 - 23
05453/910 - 88 23