Kinderreisepass
Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellung längstens 6 Jahre und eine Verlängerung ist bis zum 12. Lebensjahr möglich.
Ab dem 10. Lebensjahr ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterzeichnen.
Bitte beachten Sie:
Die Verlängerung ist nur während der Gültigkeit des Kinderreisepasses möglich. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass kann nicht mehr verlängert werden!
Die Ausstellung oder Verlängerung eines Kindesreisepasses muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Falls nur ein Elternteil vorsprechen kann, ist die schriftliche Zustimmung und der gültige Personalausweis bzw. Pass des anderen Elternteils vorzulegen. Besteht ein alleiniges elterliches Sorgerecht, ist bei Antragstellung der Beschluss des Familiengerichts vorzulegen.
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.
Ansprechpartner: