Personalausweis
Infos über die Online-Funktionen des Personalausweises
Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle eingezogen oder entwertet wird.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis gilt 3 Monate. Verlängerungen sind nicht möglich.
Der Personalausweis dient grundsätzlich zum Gebrauch im Inland und ist das geeignete Dokument für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation bei Behörden. Sofern keine Arbeitsaufnahme erfolgt und der Aufenthalt 3 Monate nicht überschreitet, ist eine Einreise mit gültigem Personalausweis in viele europäische Staaten möglich.
Benötigen Sie in dringenden Fällen sofort einen neuen Personalausweis, kann Ihnen ein sogenannter "vorläufiger Personalausweis" ausgestellt werden. Gleichzeitig müssen Sie jedoch auch den normalen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Da auch bei der Beantragung des vorläufigen Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.
Was muss ich mitbringen?
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) (ab dem 01.11.2010: ein biometrisches Passbild)
Formulare
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