Reisepass
Alle Deutschen, die in Recke mit Hauptwohnung gemeldet sind, können einen Reisepass (auch ePass genannt) beantragen.
Seit dem 1. November 2007 werden in dem Elektronischen Chip, der im Passdeckel des Reisepasses integriert ist, Fingerabdrücke der Antragsteller mit aufgenommen. Reisepässe, die vor dem 1. November 2007 beantragt und ausgestellt wurden, enthalten noch die üblichen Passdaten und das Foto als biometrisches Merkmal und bleiben bis zum Ablauf ihrer Laufzeit gültig.
Sobald der Reisepass bei der Bundesdruckerei produziert ist, werden dort alle übermittelten Passantragsdaten gelöscht. In der Passbehörde werden die Fingerabdrücke spätestens dann gelöscht, sobald Sie Ihren Reisepass abgeholt haben. Ausführliche Informationen zum neuen ePass finden Sie auf der Website http://www.epass.de/ .
Der Reisepass kann wegen der notwendigen Unterschriften sowie der Abgabe der Fingerabdrücke nur persönlich beantragt werden. Bei unverheirateten Minderjährigen muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Dazu ist der bisherige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bei Eltern genügt es jedoch, wenn ein Elternteil eine vom anderen Elternteil unterschriebene formlose Vollmacht und dessen Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung vorlegt.
Der Eintrag von Kindern in den Reisepass der Eltern ist seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich. Bei Bedarf kann ein ePass auch vor dem 18.Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Vorsprache des Kindes erforderlich, da bereits ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abgenommen werden müssen.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss vorzulegen. Seit 2005 gelten die Vorschriften für biometrische Passbilder, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen verwendet werden können. Die Anforderungen an die neuen Passbilder wurden in einer Foto – Mustertafel zusammengestellt. Diese Richtlinien gelten für den biometrischen Reisepass und den maschinenlesbaren vorläufigen Reisepass.
Verbindliche Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen können auf den Internetseiten des auswärtigen Amtes abgerufen werden: http://www.auswaertiges-amt.de/ oder bei der jeweiligen Botschaft des Landes, in das Sie einreisen möchten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen, insbesondere bei Reisen in die USA.
Bei Namensänderungen infolge Eheschließung ist immer die beglaubigte Abschrift des Familienbuches vorzulegen. Bei künftigen Anträgen – auch für Personalausweise – ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich. Wird erstmals ein Pass beantragt oder ist der bisherige Pass verloren gegangen, sind zum Nachweis der Identität möglichst sonstige Identitätspapiere mitzubringen, z.B. Personalausweis. Ein Lichtbild ist erforderlich. Da die Pässe von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch (ca. 3 Wochen). Benötigt der Antragsteller den Pass früher, kann ein Reisepass im Expressverfahren (Bearbeitungsdauer ca. 3 Werktage) beantragt werden.
Der vorläufige Pass wird nur noch in besonderen Eilfällen ausgestellt und wenn die Ausstellung eines Expresspasses bis zum erstmaligen Gebrauch nicht möglich ist. Geeignete Belege sind dann bei der Antragstellung vorzulegen, z.B. Flugtickets für eine kurzfristige Reise. Die Beantragung kann nur am Hauptwohnsitz erfolgen.
Die Gültigkeit der Reisepässe für Personen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
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