Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Empfängern der Hilfe ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Hilfe zum Lebensunterhalt ist zu gewähren, wenn der Lebensunterhalt nicht durch das vorhandene Einkommen oder Vermögen beschafft werden kann.

Die Sozialhilfe besteht aus laufenden Leistungen und einmaligen Beihilfen, wobei auch Personen, die keine laufenden Leistungen erhalten bei geringem Einkommen einen Anspruch auf einmalige Beihilfen haben können.

Die nachfolgenden Mitarbeiter/innen sind zuständig für Hilfesuchende mit den Anfangsbuchstaben des Namens:

Buchstaben A - J Frau Schulze-Feldmann 

Buchstaben K - Z Frau Steinkamp



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Ansprechpartner:

05453/910 - 15
05453/910 - 88 15
05453/910 - 85
05453/910 - 88 85