Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegt im Gebiet der Gemeinde Recke das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

  1. Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
     
  2. Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Ansprechpartner:

05453/910 - 40
05453/910 - 88 40