Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegt im Gebiet der Gemeinde Recke das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
- Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.
Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.