Wohngeld

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten

- Mieter/-innen einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner/-innen von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer/-innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld als Miet- bzw. Lastenzuschuss.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, ist abhängig von

- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung (z.B. bei Eigenheimen)

Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem der entsprechende Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Antragsvordrucke sind in der Wohngeldstelle erhältlich.

  



Gemeinde Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke


Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Während der geschlossenen Zeiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Diese kann für den "Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales" online erfolgen. Für die übrigen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung ist eine telefonische Terminvereinbarung jeder Zeit möglich.



 

Ansprechpartner:

05453/910 - 47
05453/910 - 88 47
05453/910 - 58
05453/910 - 88 58