Wohngeld

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten

- Mieter/-innen einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner/-innen von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer/-innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld als Miet- bzw. Lastenzuschuss.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, ist abhängig von

- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung (z.B. bei Eigenheimen)

Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem der entsprechende Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Antragsvordrucke sind in der Wohngeldstelle erhältlich.

 



Ansprechpartner:

05453/910 - 47
05453/910 - 11
05453/910 - 58
05453/910 - 11