Förderung von Klimaschutzmaßnahmen für Vereine
Förderung von Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine
Der Klimafonds des Kreises Steinfurt unterstützt insbesondere vulnerable Zielgruppen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zu gemeinnützigen Vereinen zählen auch Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, welche über gemeinnützige Träger organisiert werden.
Förderquote: 100% Fördersumme: max. 1.000 €
Was wird gefördert? Maßnahmen zur Verschattung von Aufenthaltsbereichen sowie zur Schaffung von Kühlungseffekten zum Hitzeschutz der betroffenen Zielgruppen
Beispielsweise:
- Anschaffung eines Weidentipis
- Pflanzen von Bäumen
- Begrünung von Dächern und Fassaden
- Installation von Wasserspielen
Antragstellung: 15.04.2025 - 15.06.2025
Förderzusage: 16.06.2025 - 20.06.2025
Durchführungszeitraum für Fördermaßnahme: 21.06.2025-31.03.2026
Auszahlung der Fördermittel: 21.06.2025- 30.04.2026
Förderrichtlinie: Foerderrichtlinie-Klimafonds-2025.pdf
Weitere Informationen finden Sie hier: Klimafonds 2025 - energieland2050
Ansprechpartnerin:
Kreis Steinfurt -
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Victoria Mersch
Telefon: 0 25 51/ 69 21 42
E-Mail:Victoria.Mersch@kreis-steinfurt.de